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Abschluss des Masterstudiums Evangelische Theologie
Pflichtmodule – Module mit ECTS-Punktezuweisung
Das Masterstudium setzt sich aus Pflichtmodulen im Umfang von 81 ECTS-Punkten und aus Wahlmodulen im Umfang von 15 ECTS-Punkten zusammen. Diese müssen im Laufe des Masterstudiums erfolgreich abgeschlossen werden.
| Themen der alttestamentlichen Forschung |
09 ECTS |
02 SST |
| Theologie des Neuen Testaments |
12 ECTS |
06 SST |
| Dogmatik I |
11 ECTS |
06 SST |
| Aufbaukurs Ethik |
05 ECTS |
02 SST |
| Homiletik I und Seelsorge/Pastoralpsychologie – Vertiefung |
08 ECTS |
04 SST |
| Fachpraktikum Evangelische Religion |
05 ECTS |
02 SST |
| Theologie des Alten Testaments |
06 ECTS |
04 SST |
| Aufbaumodul Kirchengeschichte |
08 ECTS |
04 SST |
| Dogmatik II |
06 ECTS |
04 SST |
| Homiletik II – Predigtvorbereitung |
06 ECTS |
02 SST |
| Interdisziplinäre Forschung im Masterstudium |
05 ECTS |
02 SST |
Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. (2) Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflicht- bzw. Wahlmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ. (3) Die Masterarbeit ist im Rahmen des Masterstudiums zu verfassen und umfasst 20 ECTS. Sie ist in einer Defensio vor einer Kommission zu verteidigen (2 ECTS). Im Rahmen der Defensio werden zudem aus zwei Bereichen Teilgebiete geprüft, die mit dem Thema der Masterarbeit zusammenhängen (je 1 ECTS).
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