Studienplanumstellung

Hier gibt es etliche Informationen für die Studienplanumstellung auf Bologna, die im Herbst 2009 in Kraft treten wird. Für Fragen steht derzeit zur Verfügung:

  • Elizabeth ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. )
 
Übergangsfristen

Die Übergangsfristen, wie sie nun in Geltung sind, sehen folgendermaßen aus:

  • Diplomstudium: 30. April 2015
  • Doktorat: 30. September 2017
 
Neue Studienpläne

Auf der Homepage der Fakultät gibt es bereits die neuen Studienpläne zum Download:

 
Modulübersicht

Hier gibt es eine Übersicht über alle Module des Bachelorstudiums und die dazugehörigen Lehrveranstaltungen. Es handelt sich dabei um eine Zusammenfassung des Studienplans, die den Anspruch hat, übersichtlicher als derselbe zu sein. Nicht berücksichtigt sind dabei die 15 ECTS Wahlmodule bzw. -fächer.

 
Voraussetzungen

Als Voraussetzung für das Besuchen von Lehrveranstaltungen des Masterstudiums gilt im Regelfall das abgeschlossene Bachelorstudium.
Für den Abschluss des Bachelorstudiums musst du die Ergänzungsprüfung Griechisch und die Ergänzungsprüfung Hebräisch positiv abgeschlossen haben.
Die Voraussetzungsketten innerhalb des Bachelorstudiums sind weitestgehend abgeschafft worden, aber es gibt ein paar Voraussetzungsketten, die du beachten musst. Sie betreffen vor allem die nötigen Sprachkenntnisse:

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Äquivalenzliste

Da es noch sehr, sehr viele Studierende gibt, für die der alte Studienplan gilt, aber die Lehrveranstaltungen nur noch die neuen Namen tragen, gibt es hier eine so genannte Äquivalenzliste, wo man sich die entsprechenden Lehrveranstaltungen heraussuchen kann.

 
Familienbeihilfe

Derzeit wird für Studierende der Evangelischen Fachtheologie an der Universität Wien die Familienbeihilfe für zwei Abschnitte mit einer jeweiligen Studiendauer von 6 Semester (jeweils einschließlich 1 Toleranzsemester) gewährt. Für das Bachelor-Masterstudium würde die vorgesehene Studienzeit für den Anspruch auf die Familienbeihilfe für das Bachelorstudium 8 Semester und für das Masterstudium 5 Semester umfassen.

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Studienbeihilfe
Der Umstieg vom Diplom- auf das Bachelor/Masterstudien-Studiensystem ist in den rechtlichen Auswirkungen im § 75 Abs. 15 StudFG (Studienförderungsgesetz) beschrieben:
Gemäß § 75 Abs. 15 StudFG kann durch den Umstieg auf einen neuen Studienplan die Anspruchsdauer insgesamt nur insoweit verlängert werden, als sich dies aus der nunmehr längeren Studiendauer oder der höheren Zahl von Studienabschnitten ergibt.
Das bedeutet, dass beim Umstieg  jedenfalls alle bereits "konsumierten" Semester auf das Studium nach dem neuen Studienplan aufgerechnet werden. 
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FAQ 1: Ich habe den ersten Abschnitt fertig - was fehlt mir zum Umstieg?

Um einem Missverständnis vorzubeugen: Der erste Abschnitt ist nicht ident mit dem Bachelor! Es ist doch eine ganze Menge, was man noch zusätzlich braucht, wenn man mit dem ersten Abschnitt fertig ist und den Bachelor verliehen bekommen möchte. Eine genaue Auflistung kannst du dir hier herunterladen:

FAQ 1: Ich habe den ersten Abschnitt fertig - was fehlt mir zum Umstieg?